Was Sie bei der Wahl eines Verwalters bedenken sollten

Die Wahl eines Wohnungseigentumsverwalters stellt die Eigentümergemeinschaft/den Verwaltungsbeirat vor eine nicht zu nterschätzende Herausforderung.

Eine sorgfältige Auswahl beugt Risiken vor. Dies ist bei der Bestellung eines Verwalters besonders wichtig, weil der Zugang zu diesem Tätigkeitsfeld von keinerlei Qualifikation, langjähriger Berufserfahrung und einem geordneten Bürobetrieb abhängig ist.

Nachfolgende Fragen können Ihnen Hilfestellung sein, wesentliche Kriterien zu berücksichtigen.

  • Ist der Verwalter hauptberuflich tätig?
  • Kann der Verwalter eine ordnungsgemäße Büroorganisation nachweisen?
  • Ist der Verwalter jederzeit erreichbar?
  • Gibt es ein schriftliches Vertragsangebot mit Leistungsbeschreibung?
  • Können die Mitarbeiter des Verwalters eine spezifische Berufsausbildung und fundierte rechtliche Kenntnisse nachweisen?
  • Ist bei krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters eine fachgerechte Vertretung sichergestellt?
  • Erfüllt der Verwalter seine Aufgaben selbst und wird deshalb die Übertragung der Verwaltertätigkeit auf Dritte (gemeint sind hier nicht die Mitarbeiter des Verwalters) ausgeschlossen?
  • Hat der Verwalter eine angemessene Betriebs- und Vermögensschaden-haftpflichtversicherung?
  • Sichert der Verwalter die Zusendung der Versammlungsniederschriften innerhalb von drei Wochen nach der Versammlung zu?
  • Gilt im gesamten Zahlungsverkehr des Verwalters das 4-Augen-Prinzip?
  • Hat jeder Eigentümer das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen?
  • Bildet der Verwalter sich regelmäßig weiter und kann er das nachweisen?

Wir erfüllen diese Kriterien!
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