
INFO
Für öffentlich geförderte Wohnungen benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihnen eine solche zusteht, rufen Sie uns an, wir prüfen mit Ihnen, ob ein Anspruch Ihrerseits besteht.
Unsere Ansprechpartner
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Frau Jordan |
05741 3459-20 |
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Frau Wagenknecht |
05741 3459-19 |
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Frau Lange |
05741 3459-18 |
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Rufen Sie uns an! |
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Wählen Sie jetzt noch einen oder mehrere Orte aus der folgenden Liste aus
(Taste [Strg] gedrückt halten und dann die gewünschten Orte markieren).
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