Professionell verwaltet und verlässlich betreut.
So funktioniert partnerschaftliche Immobilienverwaltung für Miethäuser, WEG und Sondereigentum.
40% Eigenkapitalquote
für ein solides Fundament
Wieso die GBSL als Immobilienverwalter?
Viele Eigentümer kennen das: Der Verwalter ist nicht erreichbar, Abrechnungen kommen zu spät oder sind nicht nachvollziehbar und Versammlungsprotokolle lassen Monate auf sich warten.
Das muss nicht sein. Wir verwalten seit 90 Jahren Immobilien und haben dabei gelernt, worauf es wirklich ankommt: Transparenz, Erreichbarkeit und eine professionelle Abwicklung.
Hier spüren Sie den Vorteil:
- Hauptberufliche Tätigkeit mit ordnungsgemäßer, digital organisierter Büroorganisation.
- Schriftliches Vertragsangebot mit klarer Leistungsbeschreibung für volle Transparenz.
- Feste Ansprechpartner und kurze Reaktionszeiten.
- Fachlich qualifizierte Mitarbeiter mit spezifischer Ausbildung und regelmäßiger Weiterbildung.
- Gesicherte Vertretung auch bei Urlaub oder Krankheit Ihres Ansprechpartners.
- Transparente Abrechnungen, bei denen Sie die Kontrolle über jeden Euro behalten.
- 4-Augen-Prinzip im gesamten Zahlungsverkehr für doppelte Sicherheit.
- Pünktliche Versammlungsprotokolle innerhalb von 3 Wochen nach jeder Versammlung.
Ich bin Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen in einem Mietshaus
Infos, Service, Leistungskatalog
Ich lasse mein Eigentum bereits bei der GBSL verwalten
Häufige Fragen, Ansprechpartner
Damit Ihr Miethaus nicht zur Dauerbaustelle für Sie wird
Wenn Mietzahlungen ausbleiben, Abrechnungen fällig sind oder ein Mieterwechsel ansteht, wird aus einem Mietobjekt schnell ein zweiter Job. Dazu kommen Reparaturen, Abstimmungen mit Handwerkern und die ständige Frage, was jetzt wirklich dringend ist.
Wir übernehmen die kaufmännische und technische Verwaltung Ihres Miethauses oder Ihrer vermieteten Eigentumswohnung. Sie behalten den Überblick und entscheiden bei größeren Maßnahmen während wir das Tagesgeschäft reibungslos für Sie steuern.
- Weniger Aufwand im Alltag durch klare Zuständigkeiten und feste Prozesse.
- Rechtssichere Abrechnung und strukturierter Zahlungsverkehr.
- Koordination von Mietern, Handwerkern, Versorgern und Behörden.
Das nehmen wir Ihnen ab
- Mietverträge schließen, ändern und kündigen wir auf Grundlage der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
- Mietänderungen stimmen wir mit Ihnen ab und setzen sie rechtssicher um.
- Betriebskosten ermitteln und rechnen wir nachvollziehbar nach den geltenden Bestimmungen ab.
- Mietzahlungen und das zugehörige Inkasso behalten wir im Blick und reagieren bei Rückständen.
- Den gesamten Schriftverkehr mit Ihren Mietern führen wir klar und verbindlich.
- Den Zahlungsverkehr rund um die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie wickeln wir strukturiert ab.
- Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen erstellen wir auf Grundlage geordneter Unterlagen.
- Den Kontakt zu Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerkern und Lieferanten halten wir für Sie.
- Damit Risiken früh erkannt werden, organisieren und überwachen wir Verkehrssicherungspflichten.
- Den baulichen Zustand Ihrer Immobilie prüfen wir regelmäßig und behalten notwendigen Handlungsbedarf im Blick.
- Kleinere Instandhaltungen vergeben, koordinieren und überwachen wir bis zur Erledigung.
- Bei Reparaturen stimmen wir Termine und Zugänge mit Mietern und Handwerkern ab.
- Damit Arbeiten zuverlässig ausgeführt werden, koordienieren wir Dienstleister und Lieferanten.
- Größere Instandsetzungen bereiten wir für Sie vor und stimmen sie vor der Umsetzung mit Ihnen ab.
- Ihre Interessen vertreten wir gegenüber Mietern, Behörden und beauftragten Unternehmen.
- Klar definierter Leistungsumfang durch ein festes Verwaltungshonorar planbar.
- Langjährigen Marktkenntnis und gute Konditionen bei Partnerunternehmen.
Professionelle Verwaltung für Wohnungs- und Sondereigentum
Unterschiedliche Eigentümer, gemeinsame Entscheidungen und viele Themen rund um die Immobilie: Eine WEG funktioniert nur, wenn jemand die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Fäden zusammenhält.
Das nehmen wir Ihnen ab
- Eigentümerversammlungen laufen vorbereitet, fristgerecht einberufen und strukturiert ab.
- Die Niederschrift erstellen wir im Anschluss und versenden sie zeitnah an alle Eigentümer.
- Beschlüsse bleiben sauber dokumentiert, weil die Beschlusssammlung gemäß § 24 WEG bei uns konsequent gepflegt wird.
- Damit Zahlen und Konten stimmen, sorgen wir in der Buchhaltung für Ordnung und Nachvollziehbarkeit.
- Die Hausgeldabrechnung erstellen wir als Gesamt- und Einzelabrechnung, damit jeder Posten prüfbar bleibt.
- Für Planungssicherheit erstellen wir Wirtschaftspläne als Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan.
- Den Zustand des Gemeinschaftseigentums behalten wir über jährliche Begehungen, Zwischenprüfungen und Ortstermine im Blick.
- Versicherungsschäden melden und bearbeiten wir zügig, damit Ansprüche nicht liegen bleiben.
- Damit Ihr Objekt zuverlässig läuft, schließen wir Wartungs- und Pflegeverträge ab und kontrollieren die Ausführung.
- Aufträge vergeben wir auf Basis Ihres Beschlusses und bleiben an der Umsetzung dran, bis es erledigt ist.
- Damit Risiken und Haftungsthemen nicht bei Ihnen landen, überwachen wir konsequent alle Sicherheits- und Schutzbestimmungen.
- Wenn es dringend ist, leiten wir Sofortmaßnahmen ein, um Folgeschäden zu begrenzen.
- Technische Unterlagen halten wir aktuell, damit Informationen schnell greifbar sind.
Damit aus Instandhaltung eine gute Investition wird
Immobilienmanagement bedeutet mehr, als Schäden zu beheben. Es geht darum, den Zustand Ihrer Immobilie früh zu erkennen, Maßnahmen sinnvoll zu planen und die ökonomische Wirtschaftlichkeit langfristig sicherzustellen.
Ob energetische Modernisierung, barrierearme Anpassung oder notwendige Instandsetzung: Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung, bereiten Entscheidungen vor und koordinieren die nächsten Schritte.
1
Zustand prüfen
Regelmäßige Objektbegehungen zeigen, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen absehbar werden.
2
Individueller Modernisierungsvorschlag
Wir betrachten Kosten, Nutzen, Energieverbrauch, Wohnqualität und den langfristigen Wert Ihrer Immobilie oder Wohnung.
3
Fördermöglichkeiten früh mitdenken
Gemeinsam prüfen wir, ob Fördermöglichkeiten für energetische oder barrierearme Maßnahmen infrage kommen.
4
Umsetzung koordinieren
Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab und koordinieren Fachleute, Dienstleister und Termine.
Häufige Fragen zur Immobilienverwaltung
Kurz gesagt: Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern zusammen. Sondereigentum gehört Ihnen allein.
- Gemeinschaftseigentum sind in der Regel alle Teile des Gebäudes, die für Bestand und Sicherheit wichtig sind oder von allen genutzt werden – zum Beispiel Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Aufzug, zentrale Leitungen oder die Außenanlagen.
- Sondereigentum betrifft meist den Bereich „innerhalb der Wohnung“ – zum Beispiel Bodenbeläge, Wand- und Deckenoberflächen, Innentüren oder sanitäre Ausstattung.
Wichtig: Was genau wozu zählt, steht in der Teilungserklärung und kann im Einzelfall abweichen. Wenn Sie unsicher sind: Melden Sie sich und wir helfen beim Einordnen.
Der erste Schritt ist immer: Einordnen, ob es Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist. Denn danach richtet sich, wer zuständig ist und wer die Kosten trägt.
- Betrifft es Sondereigentum, liegt die Reparatur in der Regel beim einzelnen Eigentümer.
- Betrifft es Gemeinschaftseigentum, wird die Maßnahme grundsätzlich über die Eigentümergemeinschaft organisiert und finanziert (z. B. über Hausgeld/Rücklagen – je nach Beschluss und Abrechnung).
Praxis-Tipp: Wenn ein Schaden sichtbar ist, aber die Ursache unklar (z. B. Feuchtigkeit, Risse, Leitungen): Bitte nicht selbst beauftragen, sondern zuerst melden. So vermeiden Sie Doppelarbeiten und unnötige Kosten. Wir klären dann, wo die Ursache liegt und wie das weitere Vorgehen aussieht.
Beides gehört zusammen, aber es sind zwei unterschiedliche Dinge:
- Wirtschaftsplan: Das ist die Vorausschau für das kommende Jahr. Er legt fest, welche Kosten erwartet werden und wie hoch die monatlichen Hausgeld-Vorauszahlungen sind.
- Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung): Das ist der Rückblick. Hier wird abgerechnet, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Daraus ergibt sich dann eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Bei einer WEG ist wichtig zu unterscheiden:
- Instandhaltungen (notwendige Reparaturen): Diese Maßnahmen werden in der Regel von der GBSL als Verwaltung organisiert, damit Schäden behoben und Folgeschäden vermieden werden.
- Modernisierungen: Darüber entscheiden grundsätzlich die Eigentümer. Die GBSL begleitet dabei die Abstimmung und berät zur Umsetzung – am Ende braucht es aber die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft.
Wenn Sie unsicher sind, ob es sich um eine Reparatur oder eine Modernisierung handelt: Melden Sie das Thema kurz bei uns. Dann ordnen wir es ein und sagen Ihnen, wie der nächste Schritt aussieht.
Sie erhalten Ihre WEG-Abrechnung im Folgejahr zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung.
Die Verwaltung ist das „Betriebssystem“ Ihrer WEG. Wenn sie gut arbeitet, merkt man es an Ruhe, Klarheit und nachvollziehbaren Zahlen. Damit Sie Anbieter gut vergleichen können, helfen diese Fragen als Checkliste:
Arbeitet der Verwalter hauptberuflich als Verwalter?
Das ist oft ein Hinweis auf Erfahrung, Routine und verlässliche Abläufe.Gibt es eine nachweisbar ordnungsgemäße Büroorganisation?
Also: klare Prozesse, saubere Dokumentation und strukturierte Ablage, damit Vorgänge nicht liegen bleiben.Ist der Verwalter erreichbar und zwar verlässlich?
Klare Zeiten, Rückrufe und feste Ansprechpartner.Gibt es ein schriftliches Vertragsangebot mit Leistungsbeschreibung?
So ist für alle klar, was im Preis enthalten ist und was ggf. extra berechnet wird.Hat das Team die passende Qualifikation und rechtliche Kenntnisse?
WEG-Verwaltung braucht fachliche Ausbildung und Rechtssicherheit. Gerade bei Beschlüssen und Abrechnungen.Ist Vertretung bei Urlaub oder Krankheit geregelt?
Wichtig ist, dass Themen nicht stehen bleiben, wenn eine Person ausfällt.Erledigt der Verwalter seine Aufgaben selbst – ohne „Weiterreichen“ an Dritte?
Gemeint ist: Die Verwaltertätigkeit sollte nicht ohne Ihr Wissen auf externe Dritte übertragen werden.Gibt es eine angemessene Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Das ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor, falls einmal ein Fehler passiert.Kommen Versammlungsniederschriften zeitnah – z. B. innerhalb von drei Wochen?
Schnelle Protokolle schaffen Klarheit und vermeiden Diskussionen „aus dem Gedächtnis“.Gilt im Zahlungsverkehr das 4-Augen-Prinzip?
Das schützt die Gemeinschaft und erhöht die Sicherheit im Umgang mit Gemeinschaftsgeldern.Haben Eigentümer ein Recht auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen und wird das praktisch ermöglicht?
Transparenz ist ein Standard, der Vertrauen schafft.Bildet sich der Verwalter regelmäßig weiter und kann er das belegen?
Gerade im WEG-Recht ändern sich Rahmenbedingungen. Aktuelles Wissen ist Pflicht.
Damit die neue Verwaltung sofort arbeitsfähig ist, sind vor allem diese Unterlagen wichtig:
- Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan und ggf. Gemeinschaftsordnung
- Beschlusssammlung und Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der letzten Jahre
- Rücklagenübersicht / Stand der Instandhaltungsrücklage
- Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht etc.) inkl. Policen und Schäden
- Dienstleisterverträge (Hausmeister, Reinigung, Wartungen, Aufzug, Heizung, Rauchwarnmelder etc.)
- Wartungs- und Prüfprotokolle (z. B. Aufzug, Heizung)
- Liste wichtiger Ansprechpartner (Beirat, Eigentümer, Versorger, Handwerker)
- Pläne/Unterlagen zum Gebäude (soweit vorhanden)
Die Kosten für unsere professionelle WEG-Verwaltung liegen bei 445,32 € pro Wohnung und Jahr (inklusive Steuern).
Über Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum entscheidet grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft – also die Eigentümer – per Beschluss in der Eigentümerversammlung. Welche Mehrheit nötig ist, hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.
Die Verwaltung bereitet dafür typischerweise die Entscheidungsgrundlagen vor (z. B. Angebote, Kostenrahmen, Ablauf) und setzt den Beschluss anschließend organisatorisch um.
Tipp: Gute Modernisierungsentscheidungen brauchen eine klare Frage: „Was ist das Ziel und was kostet es langfristig?“ Dabei unterstützen wir gerne.
Ja. Wenn Modernisierungen anstehen, unterstützen wir Sie als Eigentümergemeinschaft bei der Planung und Umsetzung. Außerdem helfen wir dabei, mögliche Förderungen mit zu prüfen und die nächsten Schritte einzuordnen.
Ja, für Maßnahmen zur Barrierefreiheit gibt es je nach Ausgangslage und Maßnahme grundsätzlich Fördermöglichkeiten. Welche Förderung passt, hängt zum Beispiel davon ab, was genau umgebaut wird (z. B. Zugang, Türen, Bad), wem die Wohnung gehört und welche Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Vorgehen: Wenn Sie ein Vorhaben planen, melden Sie sich frühzeitig. Dann klären wir gemeinsam:
- Was ist technisch sinnvoll und umsetzbar?
- Was betrifft Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
- Welche Förderwege könnten grundsätzlich in Frage kommen?
So vermeiden Sie Fehlplanungen und können Förderchancen von Anfang an mitdenken.