Für das Grundstück liegt bereits ein positiver Vorbescheid zum Bau eines Zweifamilienhauses vor.
Das Grundstück hat eine Breite von ca. 22m und eine Tiefe von ca. 140m und liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
Eine Bebauung ist laut Vorbescheid nur zum Zwecke der Selbstnutzung möglich.
Ein Bebauungsplan liegt für dieses Gebiet nicht vor.