Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung im Rahmen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und der Satzung. Er ist dem Stiftungsrat verantwortlich und an dessen Weisungen und Beschlüsse gebunden.

Er besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Er wird vom Stiftungsrat für höchstens fünf Jahre gewählt. Stiftungsvorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Stifterin sein oder in einem Anstellungsverhältnis zu ihr stehen.

Zurzeit gehören dem Stiftungsvorstand an:

Herr Frank Haberbosch
Vorsitzender des Aufsichtsrates der GBSL

Herr Andreas Krauß
Mitglied des Vorstandes der GBSL