Immobilien kaufen und verkaufen im Mühlenkreis
Mit regionaler Marktkenntnis, fundierter Bewertung und persönlicher Beratung
Immobilien sind vertrauenssache
Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, trifft eine große Entscheidung. Dafür braucht es niemanden, der 100 Kilometer entfernt sitzt und den lokalen Markt nicht kennt.
Mit mir setzen Sie auf einen Makler, der den regionalen Markt seit Jahrzehnten aktiv mitgestaltet und ihn daher wie seine Westentasche kennt. In 26 Jahren habe ich gelernt, was Immobilien hier wert sind, wer hier kauft und wie Verkäufe erfolgreich ablaufen.
In Kombination mit dem Know-How und den Kontakten der GBSL entsteht so die beste Grundlage für erfolgreiche Immobiliengeschäfte.
- Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)
- Diplom-Sachverständiger (DIA) für Grundstücke, Mieten und Pachten
Auf der Suche nach Ihrer Traumimmobilie?
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Sie interessieren sich für eine unserer Immobilien und möchten beraten werden? Dann füllen Sie bitte das Kaufinteressentenformular aus und ich melde mich bei Ihnen zurück.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen?
Wer eine Immobilie verkauft, will Sicherheit: einen fairen Preis, die richtigen Käufer und einen klaren Ablauf.
Mit professioneller Vermarktung und persönlicher Betreuung begleiten ich Sie durch den gesamten Verkaufsprozess. Dabei liegt mein Fokus auf einer transparenten Arbeitsweise, die Ihnen Klarheit und ein gutes Gefühl garantiert.
Melden Sie sich gerne bei mir für ein persönliches Kennenlernen.
Fundierte Wertermittlung auf Basis zertifizierter Qualifikation.
Professionelle und hochwertige Vermarktung Ihrer Immobilie.
Regionale Marktkenntnis und 26 Jahre Erfahrung im Mühlenkreis.
Persönliche und verlässliche Betreuung bis zur Schlüsselübergabe.
Klare Abläufe, faire Konditionen und eine rechtssichere Abwicklung.
90 Jahre Erfahrung und Kompetenz der GBSL im Rücken.
So läuft Ihr Verkaufsprozess ab
1
Erstbewertung Ihrer Immobilie
Gemeinsam besichtigen wir Ihre Immobilie vor Ort und ermitteln den marktgerechten Wert.
2
Professionelle Vermarktung
Mit hochwertigen Fotos, aufwändigen Exposés, 360°-Besichtigungen und Home Staging sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie die Aufmerksamkeit erhält, die sie verdient.
3
Besichtigungen & Interessentenauswahl
Ich organisiere Besichtigungstermine, qualifiziere Interessenten und stelle sicher, dass Sie nur mit ernsthaften Käufern sprechen.
4
Verhandlung & Abschluss
Ich begleite Sie durch die Preisverhandlung, kümmere mich um die Vertragsabwicklung und koordiniere den Notartermin. Rechtssicher, transparent und zu Ihrem besten Vorteil.
5
Übergabe & Abwicklung
Ich begleite Sie bis zur Schlüsselübergabe und stelle sicher, dass alle Details geklärt sind. So läuft alles reibungslos bis zum letzten Schritt.
Häufige Fragen zum Kauf und Verkauf
Nach Ihrer Immobilienanfrage senden wir Ihnen kurzfristig ein ausführliches Exposé zur Immobilie zu. In dieser E-Mail finden Sie einen Button, mit dem Sie direkt einen Besichtigungstermin vereinbaren können.
Sie können uns natürlich auch eine E-Mail senden oder uns anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.
Das ist selbstverständlich kein Problem.
Sie können auch kurzfristig einen Handwerker, Sachverständigen oder Familienangehörigen zu einem Besichtigungstermin mitbringen. Sprechen Sie uns einfach an.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich bereits vor der Besichtigung Gedanken darüber zu machen, welcher Kaufpreis für Sie finanziell darstellbar ist.
Daher kann es sinnvoll sein, vorab mit Ihrer Hausbank zu sprechen und Ihre Finanzierungsmöglichkeiten einschätzen zu lassen. Eine allgemeine Finanzierungszusage ist von Vorteil, für eine Besichtigung jedoch nicht unbedingt erforderlich.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und sollte immer objektbezogen gestellt werden.
Es kann durchaus vorkommen, dass Besichtigungstermine kurzfristig abgesagt werden müssen, weil uns zwischenzeitlich bereits eine verbindliche Kaufzusage vorliegt.
Nein, für eine Besichtigung ist keine Finanzierungsbestätigung erforderlich.
Grundsätzlich sollte man sich jedoch bereits vor der Immobiliensuche Gedanken darüber machen, welcher Kaufpreis finanziell möglich ist. Ein Gespräch mit der Hausbank kann dabei hilfreich sein. Eine allgemeine Finanzierungszusage ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung.
Gerne vermitteln wir Ihnen einen Ansprechpartner für Ihre Finanzierung.
Wenn Sie lieber mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzdienstleister zusammenarbeiten möchten, ist das selbstverständlich ebenfalls möglich.
Nachdem Sie sich für den Kauf einer Immobilie entschieden haben und die Finanzierung gesichert ist, geben wir die erforderlichen Daten an den von Ihnen gewünschten Notar weiter.
In der Regel wird der Kaufvertragsentwurf innerhalb weniger Tage erstellt. Bei Fragen zum Kaufvertrag oder zur weiteren Abwicklung können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gerne erläutern wir Ihnen auch juristisch komplizierte Formulierungen in verständlicher Sprache.
Nachdem alle Beteiligten den Kaufvertrag geprüft und ihr Einverständnis gegeben haben, erfolgt üblicherweise ein bis zwei Wochen später die notarielle Beurkundung.
Sie erhalten bereits vor der Besichtigung ein ausführliches Exposé mit den wichtigsten Informationen zur Immobilie.
Wenn es sich beispielsweise um eine Eigentumswohnung handelt, stellen wir Ihnen bei weiterem Interesse selbstverständlich auch die erforderlichen Unterlagen wie Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Beschlusssammlung, Protokolle der Eigentümerversammlungen oder die Teilungserklärung zur Verfügung.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags übernimmt der Notar die weitere Abwicklung.
In der Regel vergehen bis zum Vorliegen aller erforderlichen Nachweise und Voraussetzungen etwa drei bis fünf Wochen. In Einzelfällen kann dieser Zeitraum jedoch auch länger ausfallen.
In der Regel darf der Käufer den Notar auswählen.
Hat der Käufer keine besonderen Wünsche, wird der Verkäufer gefragt, ob er einen bevorzugten Notar hat. Wenn auf beiden Seiten keine Vorgaben bestehen, schlagen wir gerne geeignete Notare vor.
Zu den üblichen Kaufnebenkosten gehören:
- Grunderwerbsteuer: In Nordrhein-Westfalen beträgt sie derzeit 6,5 %.
- Notarkosten: ca. 1,5 % des Kaufpreises
- Grundbuchkosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises.
- Maklerprovision gemäß Vereinbarung.
Insgesamt liegen die Nebenkosten daher häufig bei ca. 12 % des Kaufpreises.
Selbstverständlich. Kaufangebote sind jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht.
Wir leiten Ihr Angebot umgehend an den Verkäufer weiter.
Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn Sie sich für den Kauf einer unserer angebotenen Immobilien entscheiden und ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Mit dem Abschluss des Kaufvertrags entsteht der Provisionsanspruch gemäß der getroffenen Vereinbarung.
Für die Ermittlung des Verkaufspreises gibt es verschiedene Herangehensweisen.
Auf Wunsch führen wir auch Verkehrswertermittlungen gemäß § 194 BauGB durch. Aufgrund vergleichbarer Verkäufe und unserer Marktkenntnis können wir darüber hinaus häufig den wahrscheinlich erzielbaren Kaufpreis einschätzen.
Je nach Art der Immobilie werden häufig mehrere Bewertungsverfahren miteinander kombiniert.
Selbstverständlich haben Sie beim Verkaufspreis immer das letzte Wort.
Sollten wir der Auffassung sein, dass sich der von Ihnen gewünschte Preis voraussichtlich nicht am Markt durchsetzen lässt, werden wir Ihnen dies nachvollziehbar und transparent erläutern.
Bereits vor der ersten Besichtigung investieren wir einen erheblichen Arbeitsaufwand in die Vermarktung Ihrer Immobilie.
Wir beschaffen fehlende Unterlagen, sichten Bauakten, prüfen vorhandene Dokumente, ermitteln den wahrscheinlichen Verkaufspreis und erstellen ein aussagekräftiges Exposé.
Diese Informationen sowie die Objektbilder und Zeichnungen bereiten wir professionell für die Vermarktung auf und präsentieren sie auf den relevanten Plattformen.
Da wir diese Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbringen möchten, arbeiten wir ausschließlich auf Basis von Alleinaufträgen.
Maklerverträge werden grundsätzlich für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen.
In der Regel verlängern sie sich nach Ablauf dieser Laufzeit um einen Monat, sofern sie nicht von einer Vertragspartei fristgerecht gekündigt werden.
Die genauen Regelungen sind dem jeweiligen Maklervertrag zu entnehmen.
Grundsätzlich gilt: Je mehr Unterlagen Ihnen bereits vorliegen, desto leichter und schneller können wir arbeiten.
Hilfreich sind beispielsweise Bauunterlagen, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen, Ansichtszeichnungen, Grundbuchauszüge, Energieausweise, Versicherungsunterlagen, Grundbesitzabgabenbescheide oder Mietverträge.
Bei Eigentumswohnungen sind insbesondere die Teilungserklärung, die Beschlusssammlung, die Versammlungsprotokolle, die Wirtschaftspläne und die Hausgeldabrechnungen wichtig.
Fehlende Unterlagen können wir in den meisten Fällen für Sie beschaffen.
Wir arbeiten mit verschiedenen Vermarktungskanälen zusammen.
Derzeit präsentieren wir Immobilien unter anderem auf ImmobilienScout24, in Kleinanzeigen und auf unserer eigenen Website.
Darüber hinaus verfügen wir über mehrere Schaukästen im Raum Lübbecke bis Rahden und inserieren regelmäßig in regionalen Printmedien.
Ja, Sie sollten uns auf jeden Fall alle Ihnen bekannten Mängel mitteilen.
Die meisten Mängel stellen für Kaufinteressenten kein Ausschlusskriterium dar. Werden Mängel jedoch nachträglich festgestellt und nachweislich verschwiegen, kann dies zu erheblichen Problemen führen.
Offenheit und Transparenz sind daher immer die beste Lösung.
Diese Frage sollte grundsätzlich immer mit einem Steuerberater geklärt werden, da die steuerliche Behandlung von den persönlichen Umständen des Verkäufers abhängt.
Grundsätzlich sind Immobilienverkäufe in vielen Fällen steuerfrei. Ein Verkauf kann jedoch steuerpflichtig werden, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft wird und in diesem Zeitraum nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (sogenannte Spekulationsfrist).
Eine steuerliche Belastung kann außerdem entstehen, wenn der Verkauf als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft wird. Als Faustregel gilt hier häufig die sogenannte „Drei-Objekt-Grenze“. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien veräußert, sollte die steuerlichen Auswirkungen besonders sorgfältig prüfen lassen.
Da jeder Einzelfall unterschiedlich ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre steuerliche Situation vor einem Verkauf mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
Sobald alle Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß Kaufvertrag erfüllt sind, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf. Sie erhalten hiervon in der Regel eine entsprechende Mitteilung.
In der Regel wird dem Käufer dann noch eine Zahlungsfrist von etwa zehn Tagen eingeräumt.
Das bedeutet für Sie: Der Kaufpreis ist bereits auf Ihrem Konto eingegangen, bevor die Schlüsselübergabe erfolgt.
Axel Nedderhoff
Immobilienvermittlung & Makler
Bereit für den nächsten Schritt? Ich berate Sie gerne persönlich und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch.




























































































































































































































